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Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert Anbieter von Sportwetten

Das für Wettvermittlungsstellen zuständige Glücksspiel-Dezernat beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine Kontrolloffensive gestartet: Nahezu 100 Vermittlungsstellen für Sportwetten wurden in den vergangenen Wochen hessenweit kontrolliert.

Die aktuelle Bilanz: 63 Ordnungswidrigkeitsverstöße; in 17 Fällen wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden muss. „Mit dieser Kontrolloffensive leistet das RP Darmstadt einen wichtigen Beitrag für den Spieler- und Jugendschutz in Hessen“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag darauf, dass gesetzlich vorgeschriebene Aushänge vollständig angebracht sind, dass Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden und dass das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht. Außerdem wurden Konzessionen geprüft, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel.

Zu den festgestellten Ordnungswidrigkeiten gehörte unter anderem die Öffnung während den Sperrzeiten (vorgeschriebene Sperrzeit 4 bis 10 Uhr und besondere Feiertage) oder der Verkauf von Alkohol. Verpflichtend ist auch ein Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS: Bei jedem Spieler muss kontrolliert werden, ob er möglicherweise in OASIS gesperrt ist. Erst dann dürfen die zum Spielen an den Wettterminals benötigten Freischaltcodes ausgehändigt werden.

Auslöser für ein Widerrufsverfahren ist zum Beispiel fehlendes Personal in der Wettvermittlungsstelle und – damit einhergehend – eine mangelnde Vorsorge im Hinblick auf den Jugend- und Spielerschutz. Vorgeschrieben ist auch eine bauliche Trennung zwischen der Wettvermittlungsstelle und einer Gaststätte. Die Kontrollen haben in einigen Fällen ergeben, dass es eine Verbindungstür zu einer Gaststätte gab. Bei dem nun folgenden Verfahren wird die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle widerrufen. Wird ein Widerrufsbescheid erlassen, dürfen an dem betroffenen Standort keine Sportwetten mehr vermittelt werden.

Ziel der auch zukünftig weiter laufenden Erstkontrollen ist es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts in den Wettvermittlungsstellen zu gewährleisten. Vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz wird dabei durch die Aufsichtsbehörde in den Fokus genommen.

Hintergrund:

Das RP Darmstadt ist hessenweit für Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen und deren Erstüberwachung zuständig. Die Geldwäscheprävention in diesem Bereich zählt ebenfalls zu den Aufgaben.

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