Geprüft werden vom Regierungspräsidium insbesondere öffentliche Aufträge für spezielle Güter oder Dienstleistungen, bei denen ein funktionierender Wettbewerb zumindest fraglich, oder gar ausgeschlossen ist – etwa im Verteidigungsbereich oder in der Entwicklungshilfe. Öffentliche Aufträge unterliegen daher besonderen Preisvorschriften, die für ein angemessenes Verhältnis zwischen Preis und Leistung sorgen sollen. Die Regierungspräsidiums-Preisprüfer nehmen dafür die betrieblichen Unterlagen der Auftragnehmer im Regierungsbezirk unter die Lupe, um herauszufinden, ob das öffentliche Preisrecht beachtet wurde. Diese Aufgabe nehmen sie als neutrale Gutachter zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatwirtschaftlichem Auftragnehmer wahr.
Daneben werden die Preisprüfer des Regierungspräsidium auch in Amtshilfe für verschiedene Bundesministerien tätig, um die tatsächlichen Kosten von Zuwendungen, mit denen Grundlagenforschungsvorhaben in verschiedensten Bereichen gefördert werden, zu prüfen. Aufgrund der Corona-Situation mussten einige Vor-Ort-Prüfungen im letzten Jahr verschoben werden – nicht jeder Auftrag lässt sich „digital“ vom Schreibtisch aus prüfen. Dennoch bedeutet das Ergebnis einen Anstieg des Prüfvolumens um 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Aus den 35 Fällen, in denen das Preisrecht oder die Förderbedingungen von Zuwendungen im letzten Jahr nicht vollumfänglich beachtet worden sind, ergeben sich Rückzahlungsansprüche der öffentlichen Hand in Höhe von 2,31 Millionen Euro - ebenfalls deutlich über dem Vorjahresergebnis in Höhe von 1,82 Millionen Euro.
Damit liegt die Behörde mit Sitz in Darmstadt nach der kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Jahresstatistik 2020 sowohl beim Prüfvolumen als auch bei der Höhe der Rückzahlungen bundesweit auf Platz drei der Preisüberwachungsstellen in Deutschland.
„Unsere Jahresstatistik zeigt, dass die meisten Unternehmen erfreulicherweise auch unter eingeschränkten Wettbewerbsbedingungen angemessene Preise kalkulieren, eine Prüfung aber dennoch wichtig ist, um dieses hohe Niveau aufrecht zu erhalten und schwarze Schafe abzuschrecken“, so Regierungsvizepräsident Doktor Stefan Fuhrmann.
Hintergrund: Das RP Darmstadt und das öffentliche Preisrecht
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist Sitz eine der größten Preisüberwachungsstellen in Deutschland. In den vergangenen zehn Jahren führten die Regierungspräsidium-Preisprüfer pro Jahr im Schnitt 153 Preis- und Kostenprüfungen im Volumen von knapp 160 Millionen Euro bei Unternehmen in Südhessen durch. Bei rund einem Drittel der Prüfungen kommt es zu Beanstandungen, die zu durchschnittlichen jährlichen Rückforderungen von etwa zwei Millionen Euro führten. Verstöße gegen die Preisvorschriften führen zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung, an deren Stelle der preisrechtlich höchstzulässige Preis tritt.
Wenn sich herausstellt, dass für eine vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragte Leistung kein Markt existiert, darf das Unternehmen diese Leistung nur zu den tatsächlich für die Leistungserbringung entstandenen Selbstkosten, zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags, berechnen. Die Regierungspräsidiums-Preisprüfer tragen somit zum einen dazu bei, dass Steuergelder möglichst sparsam und wirtschaftlich verwendet werden, indem sie die öffentlichen Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen; zum anderen verhelfen sie aber auch den Auftragnehmern dazu, auskömmliche Preise für ihre Leistungen zu erzielen.