Die beiden Ortsteile Höchst-Annelsbach und Höchst-Hassenroth erfüllen weiterhin alle Voraussetzungen, die in einem Erholungsort vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium in Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig die Empfehlung beschlossen, die Bestätigung des Prädikats „Erholungsort“ auszusprechen. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid hat stellvertretend für den Kassler Kollegen Mark Weinmeister die Aushändigung der Bestätigungsbescheide sowie der Urkunden des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in einer kleinen Feierstunde im Ludwig Bergsträsser-Saal des Kollegiengebäudes in Darmstadt an Bürgermeister Horst Bitsch der Gemeinde Höchst im Odenwald persönlich vorgenommen: „Zusammen mit den Luftkurorten sind die Erholungsorte eine starke Säule des Tourismus in Hessen, da diese in besonderem Maße den Bedürfnissen Reisender Rechnung tragen müssen“, sagte die Regierungspräsidentin.
Hintergrund
Die vom Deutschen Heilbäderverband e. V. und vom Deutschen Tourismusverband e. V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer aktuellen Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort. Zur fachlichen Beratung ist beim Regierungspräsidium Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen drei Regierungspräsidien über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet. Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung oder Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 18.07.2022), davon 60 Erholungsorte.