Eine Checkliste und ein Kugelschreiber liegen auf einem Tisch, im Hintergrund sieht man einen Taschenrechne

Regierungspräsidium Darmstadt

Planänderungsverfahren für den Neubau der A66

Im Zuge der Planfeststellung für den Neubau der A66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, muss ein weiteres Planänderungsverfahren durchgeführt werden. Die von der Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung West, Außenstelle Frankfurt) beantragte Planänderung dient dazu, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Bauarbeiten zur Realisierung des Vorhabens werden bereits seit einigen Jahren durchgeführt. Im November 2022 begann die Rodung eines circa drei Hektar großen Waldabschnitts des Fechenheimer Walds, durch den die Trasse der A66 zur späteren Tunnelanbindung verlaufen soll. Da noch vor Beginn der Rodungsarbeiten von Dritten im betroffenen Waldabschnitt ein Nachweis der europarechtlich geschützten Käferart „Heldbock“ erbracht und fachgutachterlich bestätigt wurde, hat die Autobahn GmbH zunächst von einer vollständigen Rodung der Fläche abgesehen. Bestimmte Baumbereiche wurden erhalten sowie weitere Schutzmaßnahmen ergriffen.

Zur Fortführung der Rodungsarbeiten wird nun eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Um die Öffentlichkeit anzuhören, wird der geänderte Plan ab heute, Montag, 26. August, bis einschließlich 25. September auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt und im UVP-Portal des Landes Hessen veröffentlicht. Äußerungen zu den Änderungen sind bis einschließlich 25. Oktober beim RP Darmstadt möglich. Es wird empfohlen, die Einwendungserhebung elektronisch im PDF-Format (max. 25 MB) per Mail an poststelle@rpda.hessen.de einzureichen, eine schriftliche Übermittlung (Adresse: Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, 64278 Darmstadt) ist weiterhin möglich.

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