Der Sommer lockt die Menschen ans kühle Nass, doch darf dabei die Natur nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Wegen der niedrigen Wasserstände der Nidda und der gleichzeitig stattfindenden Laichzeit wichtiger Fischarten für die Nidda hat das Regierungspräsidium Darmstadt nun das Kanufahren auf dem Gewässer bis Ende Juli untersagt.
Das Regierungspräsidium als Umwelt- und Fischereibehörde möchte mit dem drastischen Schritt Schäden an den Fischen verhindern. Deren Laichzeit dauert noch bis Ende Juli. Gleichzeitig sind die Gewässerstände sehr niedrig. Die Behörde fordert Wassersportler daher auf, das Paddeln auf der Nidda – womit auch immer – ab sofort zu unterlassen.
Durch die – auch pandemiebedingt – verstärkte Freizeitnutzung hat sich der Druck auf die Nidda in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Besonders sensibel sind die Kiesbänke, da diese den Fischen zum Laichen dienen. Wenn hier bei niedrigem Wasserstand gepaddelt wird, droht schwerwiegender Schaden für die Natur.
„Es ist zwar sehr erfreulich, dass unsere naturnahen Gewässer so geschätzt werden. Wir müssen sie aber – wenn nötig – auch schützen“, sagt Dezernatsleiterin Elisabeth Geselle. In den vergangenen Jahren sei die Nidda mit viel Aufwand und unter hohen Kosten an vielen Stellen renaturiert worden. Dieser Erfolg müsse aber dauerhaft gesichert werden.
Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt und dem Wetteraukreis arbeitet das Regierungspräsidium daran, die mühsam aufgebauten, vorhandenen Biotopstrukturen zu erhalten und das Gewässer langfristig wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – dies ist aktuell noch nicht in ausreichendem Maße der Fall.
Befahrensverbote der Nidda gibt es bereits aufgrund von Bauarbeiten der Bahn in Bad Vilbel mindestens bis zum 30. Oktober sowie zeitlich unbegrenzt im Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau. Die Nidda als Teil des Grüngürtels und der Grünzüge der Stadt Frankfurt ist ökologisch von großer Bedeutung.
Das Verbot gilt von der Kreisgrenze Wetterau/Vogelsberg bis 120 Meter unterhalb der Eschbachmündung. Die entsprechende Verfügung wird noch im Staatsanzeiger des Landes Hessen sowie in den örtlichen Zeitungen öffentlich bekannt gemacht. Sie ist bis zum 31. Juli befristet.