Das Regierungspräsidium Darmstadt hat der Erzhäuser whs Gesellschaft für Energietechnik mbH den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Lützelbach (Odenwaldkreis) genehmigt. Diese bilden mit neun in unmittelbarer Nähe bereits in Betrieb befindlichen sowie einer weiteren genehmigten, aber noch nicht errichteten Anlage, die Windfarm „Hainhaus“.
Die beiden zusätzlichen, je knapp 250 Meter hohen Windräder mit einer Nennleistung von jeweils 5,6 Megawatt sollen im Ortsteil „Haingrund“ errichtet werden und dürfen dann 30 Jahre betrieben werden. Die Firma whs hatte die zwei Anlagen vor knapp einem Jahr beim Regierungspräsidium in Darmstadt immissionsschutzrechtlich beantragt. Die Windkraftanlagen befinden sich wie neun der zehn anderen Anlagen auf derselben Windkraft-Vorrangfläche gemäß dem geltenden Regionalplan Südhessen (Teilplan Erneuerbare Energien).
Da sich die Standorte in forstwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Michelstadt-Bremhof sowie Haingrund befinden, ist mit dem Vorhaben die Rodung und Umwandlung von insgesamt zwei Hektar Wald verbunden. Dessen Inanspruchnahme wird hierbei auf das notwendige Maß beschränkt. Die weiteren Umweltauswirkungen durch das Vorhaben sind nur geringfügig. Alle beteiligten Behörden beurteilten das beantragte Vorhaben daher positiv. Lediglich die Gemeinde Lützelbach verweigerte ihr Einvernehmen.