Beim Regierungspräsidium Darmstadt haben sich am heutigen Donnerstag die beiden Tierschutzkommissionen neu konstituiert. Diese unterstützen die Landesbehörde in den kommenden drei Jahren bei ihrer Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen in Südhessen. Ein Teil der Kommissionsmitglieder wurde erneut auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen.
Vor der gemeinsamen konstituierenden Sitzung beider Kommissionen bekamen die Mitglieder im Wilhelminenhaus des Regierungspräsidiums ihre Berufungsurkunden ausgehändigt. Außerdem wurden sie auf eine gewissenhafte, unparteiliche und verschwiegene Aufgabenwahrnehmung verpflichtet. Der Großteil der ernannten Personen arbeitet schon seit vielen Jahren in einer der beiden Kommissionen mit; nur fünf Personen kamen neu hinzu. Jede Kommission hat sechs Mitglieder, außerdem sechs Stellvertretungen und drei zweite Stellvertretungen, insgesamt wurden also 30 Personen berufen. Der bisherige Berufungszeitraum war Ende August abgelaufen.
In der Regel tagen die beiden Kommissionen abwechselnd alle zwei Wochen. Sie nehmen bei jedem neu beantragten Vorhaben Stellung, ob der Versuch nach dem Stand der Wissenschaft unerlässlich ist, inwiefern sich der verfolgte Zweck nicht auch durch andere Methoden oder Verfahren erreichen lässt und dies ethisch vertretbar erscheint. Ebenso prüfen sie, inwiefern nicht auch andere Tierarten eingesetzt werden können, ob die Beantwortung der Fragestellung mit einer geringeren Anzahl Tieren möglich wäre und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastung für Tiere so gering als möglich zu halten. Außerdem wird geprüft, ob eine möglichst umweltverträgliche Durchführung des Tierversuches sichergestellt ist.
Nach dem Tierschutzgesetz ist Aufgabe beider Kommissionen, das Regierungspräsidium bei all seinen Entscheidungen über die Genehmigung von Tierversuchen zu unterstützen und zu beraten. Die Kommissionsmitglieder bekommen zu diesem Zweck die bei der Behörde eingereichten Tierversuchsanträge über die dortige Geschäftsstelle zugänglich gemacht. In den Sitzungen werden alle Versuchsvorhaben dann gemeinsam erörtert, bevor über diese abgestimmt wird – während der Pandemie im Umlaufverfahren. Auf Seiten des Regierungspräsidiums wird die Arbeit der Kommission von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten begleitet.