Das für die Bewilligung von forstlichen Fördermitteln im Lande Hessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hat die Privat- und Körperschaftswälder des Landes 2021 mit insgesamt 27,9 Millionen Euro unterstützt. Dies entspricht einer Vervielfachung gegenüber den Vorjahren. Zum Vergleich: In den Jahren 2010 bis 2018 beliefen sich die jährlichen Auszahlungen noch auf durchschnittlich 3 Millionen Euro, 2019 waren es 6,3 Millionen Euro und im Jahr 2020 wurden 16 Millionen Euro an die betroffenen Forstbetriebe ausgezahlt.
Die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse im hessischen Wald verursachten Schäden waren der Schwerpunkt der Förderung. Von besonderer Bedeutung war die Räumung von Schadflächen als Voraussetzung für eine Wiederbewaldung und um die Vermehrung von Schadinsekten möglichst zu begrenzen. Alleine hier wurden 2436 Anträge mit einem geschätzten Fördervolumen von 31,8 Millionen Euro gestellt, wovon an 992 Antragstellende bereits Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 22 Millionen Euro ausgezahlt werden konnten.
Einen besonderen Stellenwert nahmen auch 346 Pflanzanträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,5 Millionen Euro ein, um insbesondere auf Schadflächen - möglichst unter Einbeziehung von Naturverjüngung - naturnahe, stabile und artenreiche Wälder aufzubauen. Auch hier handelte es sich um Bundes- und Landesmittel. Fördermittel in Höhe von 0,6 Millionen Euro flossen in die Waldkalkung. Diese wird auf ausgewählten Gebieten mit dem Hubschrauber durchgeführt und ist die wichtigste Bodenschutzmaßnahme, um die durch Säureeinträge verursachte Versauerung der Waldböden zu stoppen und diese Böden zu stabilisieren, was auch dem Trinkwasserschutz dient.
Der Ausbau und die Instandsetzung von Waldwegen wurde mit 0,5 Millionen Euro gefördert, denn durch die Abfuhr von Schadholz wurde das Wegenetz vielerorts extrem belastet. Bei der Waldkalkung und dem Waldwegebau wurden 50 Prozent der Fördermittel von der EU beigesteuert. Weitere 0,3 Millionen Euro kamen insbesondere der Pflege von Waldbeständen, der Aufforstung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen, der bodenschonenden Holzernte und dem Bau von Weisergattern zugute. Mit Weisergattern beobachtet man die Entwicklung von Waldflächen ohne Wildeinfluss und nutzt diese Erkenntnisse dann für weitere Planungen. Für die kommenden Jahre wird prognostiziert, dass sich der Schwerpunkt der Forstförderung auf die Wiederbewaldung verlagert, die - unter Berücksichtigung des Klimawandels - für viele Waldbesitzenden eine besondere Herausforderung darstellen wird.
Hintergrund
Das Dezernat V 52- Forsten (Obere Forstbehörde) beim Regierungspräsidium Darmstadt nimmt diverse Aufgaben wahr, die sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Waldgesetz und dem Bundeswaldgesetz ergeben. Für die Aufgabe der Forstlichen Förderung ist das RP Darmstadt für ganz Hessen zuständig.