Darmstadt. Über 100 Fachleute aus allen 16 Bundesländern sind an diesem Mittwoch und Donnerstag auf Einladung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zur 14. Tagung des „Darmstädter Arbeitskreises Geldwäscheprävention“ zusammengekommen. Vertreterinnen und Vertreter von Aufsichtsbehörden, aus Industrie- und Handelskammern, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Rechtsanwalt- und Steuerberaterkammern, Finanzbehörden und dem Handwerk verleihen diesem Treffen bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal.
Regierungspräsident Prof. Jan Hilligardt begrüßte insbesondere Daniel Thelesklaf, Leiter der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, besser bekannt als „FIU“. Der Regierungspräsident betonte die Bedeutung dieses Austauschs verschiedener Behörden und Fachleute: „Die Aufgabe ist hochkomplex, umso wichtiger ist eine behördenübergreifende Zusammenarbeit“, so Prof. Hilligardt.
Die ungebremste Dynamik der rechtlichen wie auch der tatsächlichen Entwicklungen war Schwerpunkt des Tagungsauftaktes: Zunächst ging mit Daniel Volp ein langjähriger Experte im Rückblick auf über 30 Jahre Geldwäschebekämpfung in Deutschland der Frage nach, ob jetzt alles gut werde. Daniel Thelesklaf informierte anschließend über aktuelle Entwicklungen aus der FIU. Experten des Bundesministeriums der Finanzen stellten dem Fachpublikum die europäischen Regulierungsvorhaben vor, die kurz vor der Finalisierung stehen: Die bisherige Geldwäscherichtlinie wird von einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung ersetzt und das bekannte Geldwäschegesetz in weiten Teilen ablösen. Die neue Europäische Anti-Geldwäsche-Aufsichtsbehörde (AMLA), um deren Sitz sich Frankfurt am Main erfolgreich beworben hat, wird ebenfalls neue Anforderungen mit sich bringen. Sowohl das künftige Verordnungsrecht als auch die AMLA sollen die Geldwäschebekämpfung in Europa harmonisieren.
Dr. Jacob Wende leitete eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bundesfinanzministerium, dem Deutschen Aktieninstitut, der IHK Köln, einer Aufsichtsbehörde und der koordinierenden Stelle des Landes Hessen. Thema waren die unterschiedlichen Hoffnungen, Wünsche und Befürchtungen im Hinblick auf den aktuellen Plan des Bundes, eine „Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht“ als eine Säule in der neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zu errichten. Die bislang nicht ausreichend institutionalisierte Koordination der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor wurde bei der letzten Prüfung durch die Financial Task Force (FATF) kritisiert. Die FATF als wichtigstes internationales Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung hat auch ein bundesweit einheitlicheres Risikoverständnis aller Beteiligten gefordert. Zum Abschluss des Tages informierte Dr. Silvia Heckmann als Leiterin der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Auslegungs- und Anwendungshinweise“ über die Arbeit an der Aktualisierung dieses praxisrelevanten Dokumentes der Bundesländer und lud die Anwesenden zu inhaltlichen Anregungen aus ihrer Praxis ein.
Wichtigste Zielgruppe der Veranstaltung sind zwar Aufseherinnen und Aufseher der Bundesländer, der Arbeitskreis hat sich aber immer einen interdisziplinären Blick auf die Geldwäscheproblematik bewahrt. Genau dieser behördenübergreifende Austausch ist es, den die FATF in ihrem Deutschland-Prüfbericht positiv hervorhebt: Der Arbeitskreis wird für seine Entwicklung einheitlicher nationaler Leitlinien und zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs ausdrücklich gelobt.
Am zweiten Tagungstag kamen fast 100 Beschäftigte aus Aufsichtsbehörden und den in den Ländern zuständigen Ministerien zum internen Austausch zusammen. Die Experten des Bundesfinanzministeriums standen für Fragen und einen Austausch zur Verfügung. Im Mittelpunkt standen darüber hinaus Erfahrungen mit Gerichtsverfahren und Geldwäscheverdachtsmeldungen durch Aufsichtsbehörden. Die Themen der Aufsichtspraxis führten zu einem lebhaften Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Hintergrund: Das RP Darmstadt prüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Pflichten, die das Geldwäschegesetz einer Vielzahl von Gewerben, zum Beispiel Güterhändlern und Immobilienmaklern, auferlegt. Bei der Bekämpfung von Geldwäsche nimmt die Behörde damit Präventionspflichten der Wirtschaft in den Blick, während die Strafverfolgungsbehörden Straftäterinnen und Straftäter dingfest machen und diesen den Nutzen aus Straftaten entziehen.