Entsprechend waren die Fachdezernate Grundwasser sowie Kommunal- und Sparkassenaufsicht beteiligt. Sie stellten das deutsche Verbandssystem vor und beantworteten etliche Fragen, unter anderem zu den Kompetenzen der Aufsichtsbehörden. Das Gespräch wurde im Wesentlichen auf Französisch und Arabisch geführt.
Initiiert hatte das Treffen die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Hintergrund:
In Deutschland sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können sie unter anderem Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz oder Zweckverbände nach dem (hessischen) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit bilden. Verbände beider Kategorien sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der deutschen Wasserwirtschaft unverzichtbare Aufgaben wahrnehmen. Beispiele für den südhessischen Bereich sind etwa der für die Rheinwasser-Infiltration zuständige Wasserverband Hessisches Ried (WHR), der Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost, der Wasserverband Modaugebiet sowie die Zweckverbände Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) und Gruppenwasserwerk Dieburg (ZVG). In anderen Ländern ist die Wasserversorgung anders organisiert, insbesondere was die wasserwirtschaftlichen Strukturen zur Regelung der Nutzung des Wasserdargebotes anbelangt.