Darmstadt. Die Sprengstoffexperten des Arbeitsschutzes im Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt waren auch diesmal vor Silvester unterwegs und haben die Lagerung sowie den Verkauf von Raketen, Böllern und Co. in den Betrieben in Augenschein genommen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Insgesamt haben 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP Darmstadt 266 Lager- und Verkaufskontrollen durchgeführt. In etwa zwei Drittel der Fälle gab es Beanstandungen.
Besonderes Augenmerk legten die Fachleute auf eine sichere Lagerung. Speziell, ob die vorgegebenen Mengen eingehalten wurden, ob es im Verkaufsraum Feuerlöscher und geeignete Fluchtwege gab und ob sich möglicherweise andere brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsbereich der Feuerwerksartikel befanden.
Hauptsächlich betrafen die Beanstandungen fehlende Feuerlöscher und zugestellte Fluchtwege. Aber auch die fehlende Unterweisung des Personals war ein Kritikpunkt. Die meisten Mängel haben die Verantwortlichen direkt vor Ort behoben. Für manche Mängel verhängt das RP Darmstadt aktuell noch Verwarnungsgelder.
Hintergrund:
Umgang und Handel mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sind im Sprengstoffgesetz und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Unter anderem sind hier Erlaubnisse und Befähigungen für Personen, die mit diesen Stoffen umgehen, sowie Anzeigen, zum Beispiel für die Durchführung von Sprengungen und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk, vorgeschrieben. Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände, wie Feuerwerkskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung und Inverkehrbringung gelten besondere Sicherheitsvorschriften und Fachkundeanforderungen. Zuständig für die Überwachung sind die regionalen Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.