Das deutsche Strahlenschutzrecht wurde zum 31. Dezember 2018 umfassend neu geregelt. Die Röntgenverordnung und die alte Strahlenschutzverordnung wurden ersetzt durch das Strahlenschutzgesetz und eine neue Strahlenschutzverordnung. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung entschieden, die bislang getrennten behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz (Sozialressort) sowie Nuklearmedizin, Strahlentherapie und andere Strahlenschutzthemen (Umweltressort) zum 1. Januar 2022 zusammenzuführen.
Ab dem 1. Januar 2022 nehmen die Umweltabteilungen der drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt daher neben den bisherigen strahlenschutzrechtlichen Aufgaben auch die Aufgaben im Bereich des Röntgenstrahlenschutzes wahr.
Bestimmte Aufgaben verbleiben wie bisher bei den Landesärztekammern. Ebenso unberührt bleiben die Aufgaben der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stelle Hessen im Bereich Qualitätssicherung in der Medizin.