Euromünzen und ein Tennisball liegen auf einer Laptop-Tastatur

Regierungspräsidium Darmstadt

Bundesweites Spielersperrsystem OASIS erfolgreich gestartet

Regierungspräsidium Darmstadt schließt erste Glücksspiel-Veranstalter an

Seit dieser Woche können deutschlandweit Veranstalter von Glücksspielen beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS beantragen. In den ersten zwei Tagen wurden bereits über 3000 Antragseingänge von Automatenaufstellern und Spielhallenbetreibern registriert. Das eigens entwickelte IT-System zur Entgegennahme der Anträge läuft stabil und das Regierungspräsidium-Team bearbeitet die Anträge unter Hochdruck, so dass bereits am gestrigen Dienstag die ersten Nutzungsverträge versandt wurden.

„Damit können die einzelnen Betriebstätten der Veranstalter zeitnah an OASIS angeschlossen werden, so dass dem Spielerschutz in Deutschland künftig noch besser Rechnung getragen werden kann“, so Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann. Die vom Regierungspräsidium bereits vor mehreren Jahren entwickelte Spielersperre, die es für Spielhallen jedoch bislang so nur in Hessen und Rheinland-Pfalz gab, wird ab sofort bundesweit Spielerinnen und Spielern vor Glücksspielsucht schützen.

Wer gesperrt ist, darf an fast allen öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (ausgenommen sind unter anderem Lotterien). Das Regierungspräsidium Darmstadt führt als zentral zuständige Behörde die entsprechende Sperrdatei. Informationen zur Antragsstellung und zum Online-Antragsformular für die Glücksspiel-Veranstalter gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Spielersperrsystem OASIS“.

Hintergrund: Wie OASIS funktioniert

Wer unter Glücksspielsucht leidet, kann auf Antrag (Selbst- oder Fremdsperre) beim Regierungspräsidium gesperrt werden. Bei Betreten einer Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle wird die Identität mit dem Sperrsystem abgeglichen. Wenn eine Sperre in der entsprechenden Datei eingetragen ist, muss der Person der Zutritt verwehrt werden. Dies gilt analog auch für in Deutschland zugelassenes Online-Glücksspiel. Mehr Infos finden Sie in den Links unten.

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