Die letzten Tage seit Kriegsbeginn in der Ukraine haben bereits viele Menschenleben gefordert und viele Verletzte sind seitdem zu beklagen, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind. Es besteht großer Bedarf an vielem, gerade auch an Verbandsmaterial und Arzneimitteln.
Viele im Land möchten helfen. Um die Ukraine zu unterstützen, werden auch in Hessen große Sammelaktionen organisiert. Gesammelt wird aktuell alles, von Kleidung über Lebensmittel bis hin zu Arzneimitteln. Private Arzneimittelspenden aus der Hausapotheke sind jedoch aus verschiedenen Gründen äußerst problematisch und sollten daher unbedingt unterlassen werden, wie Tanja Herwig, Dezernatsleiterin im Fachdezernat Pharmazie des Regierungspräsidiums Darmstadt nun erklärt: „Arzneimittel, die schon einmal an Privatpersonen abgegeben wurden, dürfen nicht als Arzneimittelspenden verwendet werden“. Bei solchen Arzneimitteln ist nicht mehr nachvollziehbar, ob sie zu jeder Zeit ordnungsgemäß gelagert wurden. Bei falscher Lagerung kann es sein, dass die Arzneimittel gar nicht mehr wirken oder möglicherweise dem Patienten sogar schaden. Bei Spenden aus privaten Haushalten ist außerdem oftmals auch die Haltbarkeit des Arzneimittels ein Problem, wenn diese schon länger lagern.
Aus diesen Gründen lehnen seriöse Hilfsorganisationen die Sammlung von privaten Arzneimittelspenden komplett ab, weil die Erfahrungen der letzten Jahre in Krisengebieten gezeigt haben, dass ein Großteil der gesammelten Arzneimittel gar nicht zu gebrauchen war und nicht dem tatsächlichem Bedarf vor Ort entsprach. Es hilft den Menschen in der Ukraine nicht, wenn sie sich am Ende Tonnen von unbrauchbaren und verfallenen Arzneimittel gegenübersehen, die dann auch noch entsorgt werden müssen.
Selbst wenn es sich nicht um private Spenden von Altarzneimitteln handeln sollte, unterliegen Arzneimittelsammlungen rechtlichen Einschränkungen. Anders als Kleidung oder Nahrung dürfen Arzneimittel nicht einfach gesammelt werden. Arzneimittelsammlungen erfordern höchste Sorgfalt und es müssen bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden.Solche Sammlungen sollten daher nach Möglichkeit gar nicht privat organisiert werden, sondern nur von professionellen Hilfsorganisationen. Arzneimittelsammlungen sind zudem der zuständigen Stelle - in Hessen ist das zentral das Regierungspräsidium Darmstadt – vorher anzuzeigen. Genauere Informationen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Arzneimittelsammlung durchführen wollen, finden Sie auf dem unter Downloads angegebenen „Merkblatt zur Sammlung von Arzneimitteln“.
Ansonsten spenden und sammeln Sie bitte keine privaten Arzneimittel, sondern unterstützen Hilfsorganisationen mit anderen Hilfsgütern oder auch finanziell. Die Hilfsorganisationen haben in der Regel Kontakte zu den betroffenen Krankenhäusern in der Ukraine und können durch die finanzielle Hilfe gezielt die Arzneimittel besorgen, die vor Ort wirklich benötigt werden.