Trotz Corona-Epidemie war es dem Landesgewerbearztessen als Teil des Fachzentrums für medizinischen Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt ein wichtiges Anliegen, den Austausch mit den hessischen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten im Rahmen der jährlichen Fortbildungsveranstaltung wiederaufzunehmen, nachdem dies im vergangenen Jahr wegen der SARS-CoV-2-Epidemie nicht möglich war. Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich am 1. September 2021 in Frankfurt am Main durch die Einhaltung eines strengen Corona-Konzeptes zu aktuellen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit dem Schwerpunkt zur SARS-CoV-2-Epidemie. informieren. Moderiert wurde die Veranstaltung von der stellvertretenden Dezernatsleiterin Doktor Gabriela Petereit-Haack.
Über das Thema Mutterschutz aus Sicht der Arbeitsmedizin referierte Doktor Uta Ochmann, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Leiterin des Ausschusses für Mutterschutz, Leiterin der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst und Gesundheitsmanagement (BÄD) des Klinikums, Ludwig-Maximilians-Universitäts (LMU) Klinikum München, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Campus Innenstadt. Das Thema Mutterschutz in Zeiten der SARS-CoV-2—Epidemie wurde, wie die anderen Themen auch, in einer anschließenden Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertieft, wobei das Tragen von FFP2-Masken und der Umgang mit Corona-Impfung bei Schwangeren besonders auf Interesse stieß. Dr. Gabriela Petereit-Haack stellte das Pilotprojekt zur Überwachung der Verordnung des medizinischen Arbeitsschutzes durch den Landesgewerbearzt vor. Hier wurden im Aufsichtsbezirk des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP DA) verschiedene Branchen überprüft. Ein Ergebnis war, dass 44 Prozent der überprüften Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen konnten und in 63 Prozent der Betriebe keine Pflichtvorsorge durchgeführt worden war. Anschließend informierte Doktor Luminita Cerviș (Ärztin, Dezernat Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz/Landesgewerbearzt) über die seit Februar 2021 existierende Abteilung VI „Arbeitsschutz“ des RPDA und die neue Struktur ihres Dezernates, in dem zentral das Medizinprodukterecht und der Arbeitnehmerschutz des Gesundheitswesens des RPDA verankert ist.
Waldemar Witulla, ebenfalls Arzt im Dezernat 68, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die neue Berufskrankheit Coxarthrose (Hüftarthrose oder Hüftgelenksarthrose) und stellte die erste vorläufige Auswertung der Berufskrankheit Covid-19 an Hand aktueller hessischer Zahlen vor. Mehr als 700 derartige Covid-19-Berufskrankheiten wurden durch die Landesgewerbeärztinnen und Landesgewerbeärzte bearbeitet, ein Arbeitnehmer verstarb an den Folgen seiner Corona-Infektion. In den Ausführungen ging Herr Witulla auf die teilweise schweren Krankheitsbilder und das Post- oder Long-COVID-Syndrom ein.
Doktor Gabriela Petereit-Haack informierte über die Ergebnisse des Ausschusses für Arbeitsmedizin und des Ad-Hoc-Arbeitskreises Corona in Berlin. Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden sich die folgende Stellungnahmen und Empfehlungen für die Zeit in der SARS-CoV-2-Epidemie:
- Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zum Arbeitsschutz von Beschäftigten, die bereits gegenüber SARS-CoV-2 geimpft sind.
- Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zu COVID-19-Impfungen im Betrieb.
- Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zu Tragezeitbegrenzungen für FFP2-Masken.
- Positionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim BMAS zu COVID-19-Impfungen
- Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz in Zeiten der Epidemie
- Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) "Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten".
- Häufig gestellte Fragen zur AME "Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten".
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Eine wichtige Aufgabe des Landesgewerbearztes Hessen sei, so Doktor Gabriela Petereit-Haack, die Anliegen hessischer Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in den Ausschüssen in Berlin zu thematisieren. Ebenso, Informationen von dort zurückzutragen. In einem weiteren Vortrag informierte sie über die Arbeitsmedizinische Empfehlung „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“, in der Handlungshilfen für die Umsetzung besonderer Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben gegeben werden. Die Corona-Impfung soll im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mitberücksichtigt werden. Insbesondere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nutzen dabei das Instrument der Wunschvorsorge, um allen Beschäftigten in der SARS-CoV-2-Epidemie gerecht zu werden und die Arbeitgeber entsprechend zu beraten. Zum Schluss bedankte sich Doktor Gabriela Petereit-Haack bei allen Betriebsärzte für ihr betriebliches Engagement in der SARS-CoV-2-Epidemie und insbesondere für ihren Beitrag bei der betrieblichen Umsetzung der Corona-Impfungen. Mit einem Appell, hier nicht nachzulassen und die Impfungen weiter als das zurzeit wichtigste Instrument im Kampf gegen den SARS-CoV-2-Virus im Betrieb voran zu bringen, endete die Veranstaltung mit der geplanten Vorausschau auf das kommende Jahr.
Hintergrund
Die arbeitsmedizinische Fortbildung des hessischen Landesgewerbearztes findet jährlich statt. Der Landesgewerbearzt – Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz – beim Regierungspräsidium Darmstadt (Standort Wiesbaden) ist innerhalb der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung für das Fachgebiet Arbeitsmedizin zuständig. Der Landesgewerbearzt ist für alle Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes in ganz Hessen zuständig.
Weitere Informationen zu seiner Tätigkeit und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter folgendem Link: