Damit soll möglichst schnell und effektiv das Seuchengebiet eingedämmt werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung des Seuchenfalls und wurde auf der Website des RP Darmstadt veröffentlicht.
In der Nähe von kritischen Infrastrukturen, dazu gehören Flugplätze, überregionale Straßen und Stromleitungen, dürfen Drohnen nur eingeschränkt oder mit Erlaubnis geflogen werden. Dies hätte den kurzfristigen Einsatz von Fluggeräten mit Wärmebildtechnik zum Auffinden von verendeten oder infizierten bzw. schon starke Symptome zeigenden Wildschweinen bei der bevorstehenden Ernte behindert. Durch die nun von dem RP als Luftfahrtbehörde veröffentlichte Erlaubnis, können Landwirte jetzt auch private oder gewerbliche Fernpilotinnen und Fernpiloten bitten, ihre Felder vor der Ernte mittels Drohne in diesen kritischen Bereichen abzusuchen.