Bereits seit gut zehn Jahren können Dienstleister, Gewerbetreibende und Freiberufler den Service des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (EAH) bei den drei Regierungspräsidien nutzen. Unter „Einheitlicher Ansprechpartner Hessen“ finden Interessierte zahlreiche Informationen zum Thema Geschäftsgründung sowie per Online-Antragstellung die Möglichkeit, verschiedene Verwaltungsverfahren zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit wie Gewerbemeldungen, Maklererlaubnisse, Eintragungen bei der Handwerkskammer oder die Bestellung von Sachverständigen digital auf den Weg zu bringen.
Der Vorteil des elektronischen Verfahrens für die Antragstellerinnen und Antragsteller liegt auf der Hand: Keine langdauernden Behördengänge und Wartezeiten mehr, ein Ansprechpartner, der mehrere Anträge koordinieren kann, sowie Online-Antragstellung rund um die Uhr. Gerade in der aktuellen Corona-Situation, in der Behörden die Besuchszeiten stark einschränken oder gar ganz darauf verzichten mussten, bietet der EAH die sichere Möglichkeit, Behördenformalitäten kontaktlos zu erledigen.
Der EAH bietet Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und bei der Übermittlung von Dokumenten. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller einmal registriert sind, können sie auch bei Veränderungen ihrer Tätigkeiten, zum Beispiel bei einer Gewerbeummeldung, immer wieder auf die Dienstleistungsplattform des EAH zurückgreifen.
Über das Online-Portal wurden im vergangenen Jahr über 5000 behördliche Anträge eingereicht (2019 waren es noch gut 2500). Dies ist nicht nur Corona, sondern auch dem stetig steigenden Bekanntheitsgrad der schnellen und praktischen Dienstleistungsplattform des Landes Hessen zu verdanken. 2020 wurden vorwiegend Gewerbemeldungen übermittelt, gefolgt von Erlaubnisanträgen für den Kleinen Waffenschein, Handwerkskammer-Eintragungen und Beeidigungsanträgen von Dolmetschern beziehungsweise Übersetzern.
Der EAH ist weiterhin auch per E-Mail und Telefon zu erreichen, um Anfragen aus dem In- und Ausland zu beantworten und Informationen zu Verwaltungsverfahren zu geben. Der Service in den drei Regierungsbezirken ist in der Regel gebührenfrei und kann unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden.