Seit Inkrafttreten der Lärmschutzbereichsverordnung am 13. Oktober 2011 konnten Anwohnende des Frankfurter Flughafens bis zum 12. Oktober 2021 Anträge auf baulichen Schallschutz sowie auf eine finanzielle Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs nach dem Fluglärmschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Für die Beantragung von Fördermitteln für bauliche Schallschutzmaßnahmen aus dem Regionalfonds endete die Antragsfrist am 31. Dezember 2021.
Eine Antragstellung ist somit für keines der Verfahren nach Ablauf der oben genannten Fristen mehr möglich.
Sofern für den bereits fristgerecht gestellten Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln aus dem Regionalfonds noch keine weiteren, die Förderung begründenden, Unterlagen vorgelegt wurden, ist eine Schlussrechnung eines Fachbetriebs nach der Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen bis zum 1. Oktober 2023 einzureichen. Andernfalls ist eine Inanspruchnahme der Fördermittel nicht mehr möglich.