Neben der Lärmsanierung von belasteten Bereichen nennt die Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung ruhiger Gebiete. Diese sollen im Sinne der Lärmvorsorge vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.
Um dies in Hessen zu erreichen, können Gebiete als ruhige Gebiete beziehungsweise innerstädtische Erholungsflächen im Lärmaktionsplan Hessen festgelegt werden. Dies erfolgt in dem für den jeweiligen Regierungsbezirk beziehungsweise für den Ballungsraum zu erstellenden Lärmaktionsplan und dessen regelmäßiger Fortschreibung.
Die drei hessischen Regierungspräsidien haben die Kriterien und Handlungsleitfaden für die Kommunen im "Leitfaden für Kommunen in Hessen" zusammengefasst.
Grundlage für die Prüfung der akustischen Kriterien ist die Karte der potentiell ruhigen Gebiete und die Gesamtlärmkarte des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.