Unter Landesplanungsrechtlichen Verfahren sind Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) und Zielabweichungsverfahren (ZAV) einzuordnen.
Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP)
werden durchgeführt für raumbedeutsame Vorhaben, die nicht als Planungsziel im Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 enthalten sind, aber erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und von überörtlicher Bedeutung sind.
Hierzu zählen:
- Flughäfen und Landeplätze
- regional bedeutsame Straßen- und Schienenstrecken
- Anlagen der Energieversorgung, wie zum Beispiel Elektrizitäts- oder Gasleitungen
- Abbauvorhaben für die Rohstoffgewinnung
Gesetzliche Grundlage für Raumverträglichkeitsprüfungen sind das Bundesraumordnungsgesetz, die Raumordnungsverordnung des Bundes, das Hessische Landesplanungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Raumverträglichkeitsprüfungen - die erste Verfahrensstufe für derartige Großprojekte - ist eigentlich ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren, gleichwohl werden aber durch Offenlage der Verfahrensunterlagen in der Regel auch die Bürger informiert und um Anregungen gebeten. Mit den Raumverträglichkeitsprüfungen werden die grundsätzlichen Fragen über das ob und wie eines Vorhabens bereits in einem frühen Planungsstadium geklärt.
Im "RVP" werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet (Raumverträglichkeitsprüfung). Es soll auch geprüft werden, ob der Zweck des Vorhabens mit geringeren Nachteilen für den Naturhaushalt erreicht werden kann.