Das Regierungspräsidium beteiligt die benachbarten Regionalplanungsträger, die oberen Landesplanungsbehörden und ggf. auch benachbarte Gebietskörperschaften in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mittel- und Nordhessen bei der Aufstellung des Regionalplans sowie in Zielabweichungs- und Raumverträglichkeitsprüfungen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können. Umgekehrt gibt das Regierungspräsidium Stellungnahmen zu Regionalplanentwürfen benachbarter Regionalplanungsträger und zu raumbedeutsamen Planungen in den Nachbarländern ab. Dazu wird es von den benachbarten Regionalplanungsträgern bzw. Landesplanungsbehörden im Rahmen landesplanungsrechtlicher Verfahren beteiligt.
Ziel der gegenseitigen Beteiligung auf der Ebene der Raumordnung ist es, Informationen über raumbedeutsame Planungen und Sachverhalte in Nachbarregionen zu erhalten, Länder- bzw. Regionsgrenzen übergreifende Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu abgestimmten Lösungen zu kommen.
Der Kreis Bergstraße gehört sowohl der Planungsregion Südhessen als auch dem grenzüberschreitenden Verband Region Rhein-Neckar mit Sitz in Mannheim an. Nach dem Staatsvertrag Rhein-Neckar stellt der Verband für das Verbandsgebiet einen einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar auf. Der das Gebiet des Landkreises Bergstraße betreffende Planinhalt wird dabei nicht verbindlich, sondern gilt als Entwurf, der vom hessischen Regionalplanungsträger im Rahmen eines Regionalplanaufstellungs- oder Änderungsverfahrens zu berücksichtigen ist.