Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er wurde durch das Nassauische Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29. März 1817 gegründet (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nummer 5, Seite 47).
Aus dem Stiftungsvermögen, welches seinerzeit durch Zusammenfassung von bis dahin bestehenden 14 verschiedenen (vorwiegend kirchlichen) Stiftungen gebildet wurde und aus Grundstücken, Wald, Hofgütern und Wertpapieren besteht, werden heute noch die vom damaligen Stiftungsgründer beabsichtigten Verpflichtungen erfüllt:
- Bauunterhaltung von durch die Stiftungsurkunde bestimmten evangelischen Pfarr- und Kirchengebäuden im Raum Wiesbaden.
- Zahlung von Zuschüssen an mehr als 70 Gymnasien im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau, zur Beschaffung von Lehr- und Lernmaterial, welches nicht unbedingt vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden muss (zum Beispiel Spezialgeräte für die naturwissenschaftlichen Fächer, Laptops oder Smart Boards, ebenso wie Musikinstrumente für das Schulorchester, et cetera). Darüber hinaus werden auch Modellprojekte finanziert wie zum Beispiel Neugestaltung der Pausenhöfe durch Schülerinnen und Schüler, Schülercafeteria, Theater – Aktionsgemeinschaft, Konzertveranstaltungen und so weiter.
- Die Förderung des Schulmuseums in Kriftel.
- Stipendien an begabte Studierende, die im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau geboren sind, soweit diese nur über begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten verfügen.
- Übernahme der Internatskosten im früheren Herzogtum Nassau geborener begabter Kinder, die die Internatsschule Schloss Hansenberg besuchen, soweit die Familien nur über begrenzte wirtschaftliche Mittel verfügen.