Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen gewährt:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Der formlose Antrag muss an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Wiesbaden gerichtet werden.
Informationen zum Antragsverfahren können der Website des Ministeriums entnommen werden.