Zuwendungsmöglichkeiten für ergänzende Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter
Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass die Beherrschung der deutschen Sprache der entscheidende Schlüssel zur politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration ist. Gerade auch für Kinder aus Zuwandererfamilien ist dies unabdingbare Voraussetzung für den Schulerfolg und damit die Chance zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration.
Aus dem Programm werden nach wie vor zwei Schwerpunkte gefördert:
- Maßnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Entwicklung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf
- Fortbildungen für Fachkräfte und sonstige für die Sprachförderung geeignete Personen
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Sprachliche Bildung stellt die Basis für alle Bildungsprozesse dar und ist mit allen Bildungsbereichen verknüpft. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung ist eine Voraussetzung für einen inklusiven, dialogischen und ko-konstruktiven Ansatz, wie er im Bildungs- und Erziehungsplan beschrieben ist. Die Bildungschancen aller Kinder sollen durch einen gelingenden Übergang in die Grundschule verbessert werden.
Eine enge Kooperation mit den Grundschulen, auch in Bezug auf die an vielen Schulen stattfindenden Vorlaufkurse Deutsch, ist zu empfehlen.
Die vorliegenden Fach- und Fördergrundsätze lösen die bisherigen Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm "Sprachförderung im Kindergartenalter" in der Fassung vom 23.12.2016 ab und verändern sie, indem sie die Grundsätze und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen und das "Gesamtkonzept des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primärbereich" stärker zur Grundlage der Förderung machen.
Für weitere Fragen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt