Hessen setzt auf Integration durch Sprache
Die Landesregierung baut mit der Neuausrichtung des Landesprogramms "MitSprache - Deutsch4U" das Angebot an Deutschkursen für Erwachsene mit Migrationshintergrund deutlich aus.
Die Neufassung der Förderrichtlinie zum Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“ trat am 2. Oktober 2018 in Kraft. Mit der Neuauflage werden zahlreiche Verbesserungen und Flexibilisierungen umgesetzt. So kann der Stundenumfang der Kurse nun besser auf die Bedarfe der Teilnehmenden zugeschnitten werden, ein nahtloserer Übergang zwischen Kursen gewährleistet werden und neue Konzepte zur Sprachvermittlung gefördert werden.
Bereits im Jahr 2016 legte das Land ein Programm zur Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete auf. Aufgrund des Erfolgs wurde dieses Programm in den Folgejahren weiter ausgebaut. Schon seit vielen Jahren gab es darüber hinaus niedrigschwellige Angebote für Menschen mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt. Diese Angebote richten sich häufig an Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern, so genannte „Mama lernt Deutsch“-Kurse.
Durch die Beschleunigung der Asylverfahren und den Nachzug von Familienangehörigen haben sich neue Herausforderungen ergeben. Weniger Personen befinden sich im Asylverfahren während gleichzeitig mehr Geflüchtete aufgenommen wurden. Mit der Neuausrichtung von „MitSprache – Deutsch 4U“ reagiert die Landesregierung auf die Entwicklungen der letzten Jahre und fasst die niedrigschwellige Sprachförderung nun unter einem Dach zusammen. Bei der Förderung von Sprachfördermaßnahmen werden nun alle Teilnehmenden gleichbehandelt. Mit der Vereinheitlichung können nun nahezu alle Menschen mit Sprachförderbedarf an den Angeboten partizipieren. Natürlich ist weiterhin eine Differenzierung nach Zielgruppen möglich, sodass z. B. die Frauen in einem „Mama lernt Deutsch“-Kurs weiterhin unter sich sein können.
Die landesgeförderten Deutschkurse richten sich an
- Asylbewerber und Flüchtlinge, die bereits nach dem Landesaufnahmegesetz von den Kommunen aufgenommen wurden. Das Angebot ist auch offen für Geduldete.
- Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und die keinen Anspruch auf Förderung oder keinen Zugang zu Integrationskursen haben. Hierzu zählen z. B. auch Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland eingereist sind. Angeboten werden sie von kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern.
Die Finanzierung von kursbegleitender Kinderbetreuung ist möglich. Fördermaßnahmen können hessenweit von kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern beantragt werden.
Zuständige Behörde für die Antragstellung und Abwicklung der Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Den Link zur Online-Antragstellung finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung ausschließlich online erfolgen kann.
Für weitere Fragen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt