Zuwendungsmöglichkeiten
Zuwendungsmöglichkeiten für die Fortbildung von Fachkräften und sonstigen für die Sprachförderung geeigneten Personen.
Auch in Bezug auf die Fortbildung hat die Neufassung der Fach- und Fördergrundsätze zur Folge, dass die Grundsätze und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen und das "Gesamtkonzept des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich" zur Grundlage der Förderung gemacht werden.
Insbesondere werden nunmehr ausschließlich mindestens zweitägige Fortbildungsveranstaltungen gefördert.
Außerdem sind nur Fortbildungen förderfähig, die auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen und des "Gesamtkonzeptes des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich" erfolgen.
Für weitere Fragen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
64283 Darmstadt