Drei Personen sitzen am Tisch, auf dem Grundrisspläne eines Gebäudes liegen

Besitzeinweisung

Allgemeinwohl hat Vorrang

Enteignungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. Es gibt aber Maßnahmen, die aus Gründen des Allgemeinwohls derart dringlich sind, dass der Abschluss eines Enteignungsverfahrens nicht abgewartet werden kann.

Für solche Fälle gibt es das Instrument der vorzeitigen Besitzeinweisung. Wie der Begriff es schon zum Ausdruck bringt, geht es hier lediglich um den Besitz, nicht um das Eigentum an einem Grundstück. Die Enteignung muss aber grundsätzlich zulässig sein.

Liegen die Voraussetzungen vor, weist die Behörde den Antragsteller in den Besitz der betroffenen Fläche ein. Dieser kann dann mit der geplanten Maßnahme beginnen. Sollte es in der Folgezeit keine Einigung über den Eigentumsübergang geben, schließt sich ein Enteignungsverfahren noch an.

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