© Medienstürmer / Unsplash 14.03.2022 Geldwäsche Dienstleister für Gesellschaften, Treuhand Nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind Sie dennoch als Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder Verpflichteter des Geldwäschegesetzes (GwG).